2. November 2020
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Das neue EuGH Urteil
Seit dem EuGH-Urteil vom 01.10.2019 müssen Website-Betreiber im Rahmen der Cookie-Richtlinie über gesetzte Cookies umfassend informieren und eine Einwilligung über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Ihren Website-Besuchern einholen. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Urteil bekräftigt, dass diese Einwilligung aktiv vom Nutzer erfolgen muss.
Das EuGH Urteil und das deutsche TMG
Den rechtlichen Umgang regelt in der EU die so genannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU Cookie-Richtlinie, die eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vorsieht, wurde von Deutschland aber gar nicht umgesetzt. Zur Erklärung: EU-Richtlinien sind nicht automatisch „Gesetz“, sondern müssen von den EU-Ländern umgesetzt werden. Da das in Deutschland nicht geschehen ist, gilt die Richtlinie bei uns eigentlich gar nicht.
Dafür gibt es den § 15 Abs.3 Telemediengesetz (TMG): Dieser besagt, dass es ausreicht, den Nutzer über Cookies zu unterrichten und auf ein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Das kann mit einem Cookie-Hinweis in einem Banner mit Link auf die Datenschutzerklärung erfolgen.
Unser Fazit
Um DSGVO-konform zu handeln, empfiehlen wir jedoch die Verwendung eines Cookie Consent-Management Tools, welches wir Ihnen gerne in Ihre Website integrieren.
Gerade Unternehmen, die Ihre Produkte und Leistungen europa- oder weltweit präsentieren und dabei Google Analytics oder ähnliche Analyse Tools nutzen, betrifft diese EU Cookie-Richtline spätestens.
Nutzen Sie hingegen keinerlei Analyse-, Tracking-, Erfassungstools oder andere Formulare, womit Sie personenbezogene Daten erfassen, sind Sie eventuell mit einem einfachen Cookie-Banner noch rechtskonform unterwegs. Es ist unserer Meinung nach jedoch nur noch eine Frage der Zeit, wann das deutsche TMG an das Urteil des EuGHs angepasst wird. Somit sind Sie gut beraten, wenn Sie Ihre Seite prüfen lassen.
Sollten Sie gerne einen rechtskonformen Cookie Banner in Ihre Website einbinden wollen, prüfen wir gerne Ihre Seite und teilen Ihnen den Integrationsaufwand mit.
Onlinehändlern empfehlen wir den Cookie Consentmanager des Händlerbunds
Sie betreiben einen Webshop oder verkaufen Online bei Amazon, Ebay oder über den eigenen Shop? Sie wollen den Cookie Consent-Manager nutzen aber sind noch kein Händlerbund-Mitglied? Entscheiden Sie sich für eines der Händlerbund-Pakete: Basic-Mitglieder erhalten 15.000, Premium-Mitglieder 25.000, Unlimited-Mitglieder 35.000 und Professional-Mitglieder 55.000 Seitenaufrufe inklusive.
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Betrifft die erweiterte Cookie Richtlinie nun meine Seite?
Sie wissen nicht, ob Ihre Website oder Ihr Webshop nun einen erweiterten Cookie Banner benötigt oder nicht? Wir beraten Sie dazu gerne individuell und prüfen Ihre Seite: Bitte senden Sie uns dazu eine Email mit einer Bitte um Rückruf.